Archiv gemäß §§131 132 BAO
Als RH-Hawk Anwender treten Sie einer Finanzamtprüfung gelassen gegenüber. Mit wenigen Klicks haben Sie alle umsatzrelevanten Daten für das Finanzamt bereitgestellt und können sich anschließend gleich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern.
Im Falle einer Betriebsprüfung möchte das Finanzamt womöglich Daten von Ihrer Kasse, Wareingang, Lieferscheine oder Fakturen. Diese können Sie mit dem Exportmodul entsprechend der Vorgaben der Einrichtung nach § 131 Abs.2 und 3 BAO exportieren.
Wählen Sie einfach den Exportzeitraum (Jahr)und klicken auf "Export Daten". Sie werden anschließend aufgefordert einen Zielort für den Export anzugeben. Danach werden alle Daten in CSV-Dateien exportiert.